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   OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03   

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https://dejure.org/2003,3027
OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03 (https://dejure.org/2003,3027)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.10.2003 - 4 U 980/03 (https://dejure.org/2003,3027)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - 4 U 980/03 (https://dejure.org/2003,3027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche auf Grund von Aufklärungsfehlern ; Selbstbestimmungsaufklärung; Risiko einer Beinlängendifferenz; Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens ; Konservative Therapie einer distalen Unterschenkelfraktur rechts ; Risiko einer Wachstumsstörung und ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 847 (a.F.); GG Art. 1; GG Art. 2
    Schmerzensgeld und Geldentschädigung wegen unzureichender ärztlicher Belehrung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 298
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
    Hat sich eine fehlerhafte Aufklärung nicht ausgewirkt, weil der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte, ist zwar sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, ein Anspruch auf Geldentschädigung gemäß § 823 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG ist aber gleichwohl regelmäßig ausgeschlossen (entgegen OLG Jena VersR 1998, 586).

    Es erscheint daher gerechtfertigt, den Sanktionsgedanken auch in Bezug auf die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts selbst aufzugeben, wenn festgestellt werden kann, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte (so Trebille VersR 1999, 235).

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
    Auch sind an den Nachweis der hypothetischen Einwilligung strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 90, 103, 111).
  • BGH, 16.04.1991 - VI ZR 176/90

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
    Der Patient muss nicht darlegen, wie er sich entschieden hätte, sondern er muss allein plausibel machen, dass er sich in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte, wobei es nicht auf den "verständigen" Patienten ankommt (BGH NJW 1991, 2344, 2345).
  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86

    Arbeitsverhältnis: Begründung - Gleichbehandlung von Frauen und Männern

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
    Ergänzender deliktischer Rechtsschutz wird nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in Betracht gezogen (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 unter 3.; OLG Stuttgart VersR 1990, 432;BAG NJW 1990, 67).
  • OLG Karlsruhe, 12.08.1998 - 6 U 64/97

    Zulässigkeit einer Überwachungseinrichtung in Form von zwei Videokameras zur

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
    Ergänzender deliktischer Rechtsschutz wird nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in Betracht gezogen (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 unter 3.; OLG Stuttgart VersR 1990, 432;BAG NJW 1990, 67).
  • OLG Stuttgart, 13.07.1989 - 14 W 9/89
    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
    Ergänzender deliktischer Rechtsschutz wird nur bei einem schwerwiegenden Eingriff in Betracht gezogen (vgl. OLG Karlsruhe OLGR 1999, 83 unter 3.; OLG Stuttgart VersR 1990, 432;BAG NJW 1990, 67).
  • OLG Koblenz, 02.12.1998 - 1 U 1826/97

    Konservative Versorgung einer Oberarmfraktur bei einem Kleinkind

    Auszug aus OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03
    Durch die konservative Behandlung der Fraktur wurde mithin nicht in seine körperliche Integrität eingegriffen, vielmehr handelte es sich um eine bewahrende und unterstützende Tätigkeit zur natürlichen Verletzungsheilung (so auch OLG Hamm AHRS 5000, 10; OLG Koblenz VersR 2000, 230).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 12 U 75/08

    Behandlungsvertrag: Aufklärungspflicht bei einer Spinalanästhesie

    Das Vorliegen einer hypothetischen Einwilligung führt dabei trotz der hiervon unberührt bleibenden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten zu einem vollständigen Ausschluss sowohl von materiellen Schadensersatzansprüchen als auch von Schmerzensgeldansprüchen (BGH VersR 2008, S. 1668; OLG Naumburg OLG-Recht 2004, S. 404; OLG Koblenz VersR 2004, S. 1564; OLG Dresden NJW 2004, S. 298; so auch der Senat im Urteil vom 08.03.2007, Az. 12 U 186/06, PatR 2007, S. 49; a. A. OLG Jena, MDR 1998, S. 538).
  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 844/03

    Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

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  • OVG Hamburg, 30.09.2004 - 1 Bf 162/04

    Offshore-Windenergiepark kontra Fischerei

    Ein Verkehrsschild verkörpert eine verkehrsrechtliches Gebot, welches jeweils den an das Schild heranfahrenden Verkehrsteilnehmern bekannt gemacht wird und insoweit belastend in deren allgemeine Handlungsfreiheit eingreift und ihnen eine Klagbefugnis verschafft (vgl. BVerwG, Urt. vom 21.8.2003 NJW 2004, 298-699).
  • BGH, 31.01.2006 - VI ZR 87/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch auf Entschädigung

    Einer Stellungnahme zum Urteil des Oberlandesgericht Jena vom 3. Dezember 1997 (VersR 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist (vgl. KG, VersR 2004, 1320 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZR 82/03 - OLG Dresden NJW 2004, 298; OLG Naumburg GesR 2004, 494; OLG Koblenz VersR 2004, 1564) bedarf es nicht, weil es hier bei den ohne Einverständnis des Klägers vorgenommenen Eingriffen jedenfalls an der für einen Anspruch auf Geldentschädigung erforderlichen schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fehlt.
  • OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 U 1279/23

    Sachverständigengutachten trotz fehlender Fundstellen verwertbar!

    Allein wegen der in einem Eingriff ohne wirksame Aufklärung liegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Form des Selbstbestimmungsrechts des Patienten kommt jedoch nach allgemeiner Auffassung die Zubilligung eines Schmerzensgeldes nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27.5.2008 - VI ZR 69/07; so bereits Senat NJW 2004, 298; vgl. auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl. C Rn 150 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für ein Grundurteil vorliegen;

    Vor diesem Hintergrund ist der in dem Aufklärungsversäumnis liegende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Patienten nicht derart bedeutsam, dass die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes gerechtfertigt erscheint (ebenso OLG Dresden in NJW 2004, 298-299).".
  • OLG Dresden, 04.01.2024 - 4 U 1279/23
    Allein wegen der in einem Eingriff ohne wirksame Aufklärung liegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Form des Selbstbestimmungsrechts des Patienten kommt jedoch nach allgemeiner Auffassung die Zubilligung eines Schmerzensgeldes nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27.5.2008 - VI ZR 69/07; so bereits Senat NJW 2004, 298; vgl. auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl. C Rn 150 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 12.11.2009 - 1 U 59/09

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei einer offenen Operation am

    Dieser Eingriff hat jedoch per se kein Gewicht, das die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes rechtfertigt (vgl. OLG Koblenz, MDR 2004, 881 f.; OLG Dresden, NJW 2004, 298 f.).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 186/06

    Aufklärung über die Risiken eines ärztlichen Eingriffs, Zeckenschutzimpfung

    Das Vorliegen einer hypothetischen Einwilligung führt schließlich trotz der hiervon unberührt bleibenden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten zu einem vollständigen Ausschluss von Schmerzensgeldansprüchen (BGH, Beschluss vom 23.09.2003, VI ZR 82/03, zitiert nach OLG Naumburg OLG-Recht 2004, S. 404; so auch OLG Naumburg, a. a. O.; OLG Koblenz VersR 2004, S. 1564; OLG Dresden NJW 2004, S. 298; a. A. OLG Jena, a. a. O.).
  • LG Leipzig, 02.06.2006 - 6 O 826/06
    Außerdem soll sie der Prävention dienen (vgl. Senatsurteile, BGHZ 128, 1, 15; vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 332/94 - aaO und vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 - aaO)."; vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 23.10.2003 - 4 U 980/03 : kein Schmerzensgeld bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unzureichende ärztliche Aufklärung).
  • OLG Koblenz, 02.09.2004 - 5 U 844/03
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